Das Anmeldeverfahren in Kita und Tagespflege

 

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Anmeldung bei Kindertageseinrichtungen erfolgt, nach welchen Kriterien Plätze vergeben werden und wie ein Aufnahmegespräch verläuft. Ferner werden Sie über das Aufnahmeverfahren bei Kindertagespflege informiert.

Die Anmeldung bei einer Kindertageseinrichtung

Wenn Eltern nach reiflichem Überlegen eine Kindertagesstätte für ihr Kind ausgesucht haben, sollten sie sich dort "vormerken" lassen. Dies ist allerdings nicht überall möglich. Bei vielen Kindertageseinrichtungen ist jederzeit eine Anmeldung möglich – und gelegentlich kann ein Kind auch sofort aufgenommen werden, wenn noch ein Platz unbesetzt ist oder gerade frei geworden ist (z.B. weil eine Familie fortgezogen ist). Andernorts gibt es besondere Einschreibungstermine, die meist später als die Schulanmeldetermine liegen. Dann wissen die Kitas schon, wie viele Kinder an die Schule wechseln, also wie viele Plätze neu zu vergeben sind. Aufgrund dieser Unterschiede bei dem Anmeldeverfahren sollten sich Eltern frühzeitig erkundigen, wie dies bei den für sie in Frage kommenden Kindertagesstätten gehandhabt wird.

Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass das Kind auch aufgenommen wird. So werden freie Plätze oft nach bestimmten Kriterien vergeben – insbesondere wenn der Bedarf das Angebot übersteigt. Dies gilt in erster Linie für unter dreijährige Kinder, für die es bundesweit gesehen zu wenig Plätze gibt. Kinder haben wohl nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung – aber nicht auf einen bestimmten Platz.

Zu den Auswahlkriterien gehören soziale, erzieherische, medizinische und psychologische Gründe (z.B. wenn Alleinerziehende berufstätig sein müssen, um den Unterhalt ihrer Familie sicherzustellen, wenn die Familiensituation durch beengte Wohnverhältnisse, Sucht, chronische Krankheit oder Gewalt gekennzeichnet ist, wenn ein Kind einen besonderen erzieherischen Bedarf aufgrund von Entwicklungsverzögerungen oder Sprachstörungen aufweist, wenn behinderte Kinder oder solche mit Migrationshintergrund frühzeitig integriert werden sollen). In diesen Fällen sollten Eltern bei der Anmeldung den Leiter/innen mitteilen, dass bei ihnen solche Gründe vorliegen. Vielerorts werden Geschwisterkinder vorgezogen, wenn bereits ein Kind die Kindertagesstätte besucht. Kirchliche Träger bevorzugen häufig Kinder, deren Eltern der Pfarrei angehören, und viele Kommunen legen fest, dass freie Plätze zuerst an Bürger/innen der jeweiligen Gemeinde zu vergeben sind. Einige Kindertageseinrichtungen gehen nach einer Warteliste vor – hier werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Oft werden die Kinder auch entsprechend ihres Alters aufgenommen: die älteren kommen zuerst an die Reihe.

Eltern sollten sich also bei der Anmeldung ihres Kindes erkundigen, wie groß die Chancen sind, dass es auch wirklich von der jeweiligen Kindertagesstätte aufgenommen wird. Oft kann es sinnvoll sein, sich bei zwei oder mehr Einrichtungen anzumelden. Vielerorts – insbesondere bei größeren Trägern – werden die Vormerkungen aber auch von den Kita-Leiter/innen abgeglichen und Mehrfachanmeldungen gelöscht.

Das Aufnahmegespräch

Wird ein Kind in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen, werden die Eltern in der Regel zu einem längeren Gespräch eingeladen. Dieses wird zumeist von der Kita-Leitung geführt, oft aber auch von der Leitung der Gruppe, in die das Kind kommen wird, oder mit dieser zusammen.

Das Aufnahmegespräch markiert den Start in eine gemeinsame Zukunft. Ein zentrales Thema ist hier das Kind. Die Fachkraft erfragt, wie es sich bisher entwickelt hat, was es für Stärken und Schwächen, Vorlieben und Abneigungen hat, wie sein Spielverhalten ist, wie es mit anderen Kindern zurechtkommt, ob es schon fremdbetreut wurde, was medizinisch zu beachten ist usw. Auch wird geklärt, ob das Kind z.B. aufgrund religiöser Vorschriften bestimmte Dinge nicht essen darf.

Fachkräfte können den familienergänzenden und -unterstützenden Auftrag von Kindertageseinrichtungen nur erfüllen, wenn sie die familiale Lebenswelt der ihnen anvertrauten Kinder kennen. Nur dann können den Kindern "ergänzende" Erfahrungen vermittelt werden. Deshalb wird beim Aufnahmegespräch auch über die Familiensituation gesprochen (Familienstand, Geschwister, Beruf, Freizeitgestaltung etc.), werden die Erziehungsziele und das Erziehungsverhalten der Eltern angesprochen und deren Wünsche hinsichtlich der Erziehung und Bildung ihres Kindes erfasst.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Tagesbetreuung: Die Fachkraft erläutert die pädagogische Konzeption, den Tagesablauf, besondere Aktivitäten mit Kindern, ihren eigenen Erziehungsstil, Angebote für Eltern usw. Auch wird besprochen, wie die Eingewöhnungsphase in der Einrichtung verlaufen soll.

Ferner geht die Fachkraft mit den Eltern den Betreuungsvertrag, Formulare und Informationsblätter durch. Fragen, wechselseitige Erwartungen, Verpflichtungen und eventuelle Missverständnisse werden geklärt. Das Aufnahmeverfahren wird mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und anderer Dokumente abgeschlossen. Spätestens am ersten Tag des Besuchs der Kindergarteneinrichtung muss von den Eltern auch ein Nachweis über die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erbracht werden.

Das Verfahren bei Kindertagespflege

Bei Tagespflegepersonen gibt es keine Anmeldefristen. Wird die Tagesmutter vom Jugendamt vermittelt und übersteigt der Bedarf das Angebot, wird das Jugendamt Familien nach sozialen, erzieherischen, medizinischen und psychologischen Kriterien (s.o.) auswählen.

Da in der Kindertagespflege keine festen Öffnungszeiten üblich sind, muss mit der Tagespflegeperson individuell vereinbart werden, für welche Zeitdauer und in welchem Umfang sie das Kind betreuen soll. Dabei sind auch "unkonventionelle" Betreuungszeiten denkbar, z.B. am Nachmittag nach Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule, nur an bestimmten Wochentagen oder gelegentlich auch am Wochenende, wenn die Eltern auf Reisen oder Tagungen sind. Abzuklären ist ferner, ob es eine Vertretung gibt, wenn die Tagespflegeperson Urlaub hat oder krank ist. Eltern sollten auch erfragen, ob die Tagesmutter eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung für die von ihr betreuten Kinder eingegangen ist. Sollte Letzteres nicht der Fall sein, können die Eltern eine solche Versicherung für ihr Kind abschließen.

Prinzipiell ist es sinnvoll, mit der Tagespflegeperson einen schriftlichen Betreuungsvertrag abzuschließen. Manche Jugendämter, aber auch der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. und seine Untergliederungen, stellen Musterverträge zur Verfügung, die an die konkreten Verhältnisse angepasst werden müssen. Falls die Tagespflegeperson von den Eltern fest angestellt werden soll, muss mit ihr ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Wie auf der Seite Kosten ausgeführt, gibt es noch die Alternativen des "Minijobs" und einer "Beschäftigungen in der Gleitzone".

Beim Aufnahmegespräch werden bei der Kindertagespflege ähnliche Themen behandelt wie bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. So werden die bisherige Entwicklung des Kindes, seine Stärken und Schwächen sowie besondere Bedarfe, die Familiensituation und besondere Wünsche der Eltern reflektiert. Ferner geht es um die pädagogische Arbeit der Tagespflegeperson, den Tagesablauf, die Eingewöhnungsphase usw.