| Herausgeber: Martin R. Textor |
Kindertagesbetreuung | |
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Ergebnisse des ersten landesweiten Sprachtests für Vierjährige: 34.000 Kinder erhalten zusätzliche Sprachförderung |
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Künftig werden nordrhein-westfälische Kinder bei Bedarf bereits zwei Jahre vor der Einschulung über die allgemeine sprachliche Förderung in Kindertageseinrichtungen hinaus durch zusätzliche Angebote in ihrer Sprachkompetenz und der Beherrschung der deutschen Sprache unterstützt. Ministerin Barbara Sommer und Minister Armin Laschet unterstrichen die Bedeutung dieser gezielten und zusätzlichen Unterstützung für die Kinder und ihre Bildungschancen. Armin Laschet: "Alle Kinder sollen vom ersten Schultag an die Unterrichtssprache Deutsch altersgemäß beherrschen." Der mit dem neuen Sprachtest festgestellte Anteil der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf übersteigt nennenswert den Vergleichswert, der bislang bei den Fünfjährigen im Rahmen der Schulanmeldung ohne ein einheitliches und standardisiertes Verfahren ermittelt wurde. In den Jahren 2004/2005 und 2005/2006 wurde bei der Überprüfung des Sprachstandes bei der Anmeldung zur Grundschule bei 15 Prozent aller Kinder in diesem Alter Sprachförderbedarf diagnostiziert. Überschritten wird der Durchschnittswert von 19 Prozent erwartungsgemäß in Mittel- und Großstädten mit sozialen Brennpunkten. Dort haben bis zu einem Drittel der Kinder Sprachförderbedarf. Deutlich unterschritten wird der Durchschnitt dagegen in ländlichen Regionen. Hier hat nur etwa jedes zehnte Kind Sprachförderbedarf. Ministerin Sommer: "Im Ergebnis des neuen Verfahrens erhalten jetzt mehr Kinder Sprachförderung, und sie erhalten sie früher und länger." Die beteiligten Ministerien haben allerdings mit solchen Daten, die sich mit Erkenntnissen aus wissenschaftlichen Studien decken, gerechnet. Entsprechend hat die Landesregierung bereits im laufenden Jahr Mittel in Höhe von 17 Millionen Euro für zusätzliche Sprachförderung bereitgestellt. Im kommenden Jahr sieht der Haushaltsentwurf rund 28 Millionen Euro vor. Minister Armin Laschet hatte immer wieder betont, dass die Landesregierung den notwendigen Sprachförderbedarf finanzieren werde. Grundsätzlich werden die Sprachförderangebote in den Tageseinrichtungen durchgeführt. Ziel ist es zu erreichen, dass Kinder, wenn sie in die Schule kommen, die deutsche Sprache beherrschen, so dass sie am Unterricht gleichberechtigt teilnehmen können. Sprachförderung ist bereits seit langem Regelaufgabe eines Kindergartens (§ 22 SGB VIII). Zusätzlicher Sprachförderbedarf liegt vor, wenn Kinder nicht über den altersgemäß notwendigen deutschen Sprachschatz verfügen und dieses Defizit so gravierend ist, dass dies nach fachlicher Einschätzung nicht im Rahmen der Alltagssituation abbaubar erscheint. Für Kinder, die in den jetzt durchgeführten Verfahren die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sprachförderung attestiert bekommen haben, ist es notwendig, sie in kleinen Gruppen zu fördern. Dafür stellt das Land 340 Euro pro Kind pro Jahr bereit. Die zusätzliche Sprachförderung soll 200 Stunden pro Jahr umfassen und von einer geeigneten Fachkraft (dies sind in der Regel besonders fortgebildete Erzieherinnen) durchgeführt werden. "Durch die Kleingruppenarbeit hat die Erzieherin die Möglichkeit, intensiver auf das einzelne Kind einzugehen und eine andere Lernatmosphäre zu schaffen", erklärte Minister Laschet. Die pädagogische Fachkraft unterlegt ihre Handlungen gezielt mit der deutschen Sprache. Sie bietet durch Raumgestaltung, Materialien und gezielte Aktionen Sprachanlässe und fördert die Sprechfreude der Kinder. Besonders Kinder mit Zuwanderungsgeschichte brauchen mehr Zeit und Aufmerksamkeit, um die deutsche Sprache zu lernen. Um die Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung sinnvoll zu vertiefen, ist eine Einbeziehung der Erziehungsberechtigten unumgänglich. Die Eltern sollen aktiv an der Förderung ihrer Kinder beteiligt werden, um die Nachhaltigkeit der Förderung zu unterstützen. Allen Eltern, bei deren Kindern besonderer Unterstützungsbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung festgestellt wurde und die noch keine Einrichtung besuchen, haben die Schulämter daher die Anmeldung in einem Kindergarten empfohlen. Werden Kinder trotz dieser Empfehlung nicht in einer Kindertageseinrichtung angemeldet, werden sie verpflichtend in besonderen Kursen sprachlich gefördert. Entsprechende Angebote werden in den Kindertageseinrichtungen, vor allem in den Familienzentren durchgeführt. Den Eltern bleibt jetzt Zeit und Gelegenheit für Informations- und Beratungsgespräche mit Kindertageseinrichtungen und Trägern, um ihre Entscheidung zu treffen und ein Angebot auszuwählen. Die verstärkte Sprachförderung im Rahmen des Kindergartenbesuchs hat nach den Sommerferien begonnen. Die besonderen Sprachkurse werden vor Ort in Abhängigkeit von der Entscheidung der Eltern nach dem jeweiligen Bedarf eingerichtet und sollen möglichst bereits nach den Herbstferien in allen Landesteilen angelaufen sein. Quelle: Pressemitteilung Nr. 855/8/2007 des MGFFI vom 09.08.2007 |
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